Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit in leichter Sprache
Warum gibt es diese Erklärung?
Möglichst viele Menschen sollen diese Internetseite nutzen können.
Auch Menschen mit Behinderungen.
Barrierefrei bedeutet: Es gibt keine Hindernisse.
Das Gesetz
Es gibt ein Gesetz für Barrierefreiheit.
Das Gesetz heißt: Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Das Gesetz sagt: Menschen mit Behinderungen
sollen überall gut mitmachen können.
Zum Beispiel im Internet.
Regeln für Internetseiten
In dem Gesetz gibt es Regeln. Die Regeln gelten auch für das BSZ.
Eine Regel sagt: Internetseiten müssen barrierefrei sein.
Was bedeutet das?
Alle Menschen sollen Internetseiten gut nutzen können.
Zum Beispiel:
- Texte sollen leicht verständlich sein.
- Videos müssen Untertitel haben.
Barrierefreiheit auf dieser Internetseite
Die Internetseite des BSZ wurde auf Barrierefreiheit geprüft.
Die Internetseite ist fast barrierefrei.
Es gibt noch einzelne Barrieren.
Eine Barriere ist zum Beispiel:
- Es gibt noch keine Videos in Gebärdensprache.
Weitere Informationen
Auf dieser Internetseite gibt es:
- diese Erklärung zur Barrierefreiheit
- Informationen in Leichter Sprache
Probleme melden
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Schlichtungsstelle
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Dann können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden. Sie können dort:
- anrufen
- oder eine E-Mail schreiben
Landeszentrum Barrierefreiheit Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/