Produkte und Services
E-Pflicht Baden-Württemberg
Für Forschung und Lehre
Das „Gesetz über die Ablieferung von Pflichtexemplaren an die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe und die Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart“ verpflichtet die Verleger Baden-Württembergs zur Abgabe ihrer Publikationen an die Landesbibliotheken. Damit stehen die Publikationen auch nachhaltig für die Forschung sowie allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Dienstleistungen des BSZ
Zur technischen Unterstützung der Landesbibliotheken betreibt das BSZ ein System zur Ablieferung von E-Books und zur Langzeitarchivierung. Dies inkludiert Schutz- und Sicherheitsverfahren der abgelieferten Publikationen.
Dienstleistungen der Landesbibliotheken
Für alle Fragen zur E-Pflicht wenden Sie sich gerne an die zuständige Landesbibliothek. Verlage nutzen zur Einlieferung digitaler Publikationen das automatisierte Abgabeverfahren via ftp-Server. Für Einzelautoren oder Kleinverlage steht ein Webformular zur Verfügung.